Rechtsanwalt
Dr. Stefan Kramer

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Geboren 1963 in Hannover, Studium der Rechts- wissenschaften in Göttingen und München, Promotion im Arbeitsrecht Universität Göttingen 1992, Referendariat Hanseatisches OLG Hamburg, seit 1995 Rechtsanwalt und ausschließlich im Arbeitsrecht tätig, seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Veröffentlichungen, Vortragstätigkeit, Mitglied des Beirates der Juristischen Studiengesellschaft Hannover, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im DAV, Mitglied Deutscher Arbeitsgerichtsverband.

Weitere Informationen unter www.anwalt-kramer.de.


 
Dr. Stefan Kramer