ArbeitszeugnisBei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat das Arbeitszeugnis neben der Tätigkeitsbeschreibung auch eine Leistungs- und Führungsbeurteilung zu enthalten. In der Praxis hat sich ein vielschichtiges Sprachsystem ("Zeugnissprache") entwickelt, das für den arbeitsrechtlichen Laien auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite nicht ohne weiteres entschlüsselbar ist. Gerade die in Arbeitszeugnissen verwendete oder versehentlich nicht berücksichtigte Zeugnissprache hat jedoch erhebliche Bedeutung für die Beurteilung eines Bewerbers im Rahmen der ersten schriftlichen Bewerberauswahl für Vorstellungsgespräche bzw. für die Teilnahme am Assessmentcenter. Wenn der Bewerber "Pech hat", führt das von ihm eingereichte Arbeitszeugnis - ohne daß er sich dessen bewußt ist - wegen der im Zeugnis enthaltenen Formulierungen automatisch zur Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Um derartige negative Folgen möglichst auszuschalten, sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Zeugniserteilung insbesondere über folgende Gesichtspunkte Klarheit verschaffen:
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